Grundpflege durch Ofelia, dem ambulanten Pflege- und Beratungsdienst
Die Grundpflege ist eine dauerhafte oder vorübergehende pflegerische Versorgung eines Menschen und umfasst alle Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, kurz AEDL. Diese werden wiederum in 13 Kategorien unterteilt. Dazu gehören unter anderem, dass Beherrschen von Kommunikation und Bewegung, das Erhalten von vitalen Funktionen, sich zu pflegen sowie Essen und Trinken zu können. Auch das Vorbeugen häufig auftretender Komplikationen, bei der Versorgung von alten bzw. pflegebedürftigen Menschen, wie die Sturz-, Dekubitus- oder Intertrigoprophylaxe sind ein wesentlicher Teil der Grundpflege. Diese wichtigen Tätigkeiten können nicht nur von Alten- oder Krankenpflegerhelfer*innen, sondern auch von Betreuungspersonen oder pflegenden Angehörigen durchgeführt werden.
Für Sie als Angehörige*r, oder als Betroffene*r besteht jedoch auch die Möglichkeit den ambulanten Pflegedienst von Ofelia zu beauftragen. Hier übernimmt gut ausgebildetes Pflegepersonal stellvertretend für Sie die Handgriffe, welche Sie nicht mehr eigenständig ausführen können. Weiter werden noch vorhandene Fähigkeiten gefördert und unterstützt.
Die Leistungen der Grundpflege besteht immer aus einer Handlungskette von Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung und kann, je nach Aufwand, in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Die kleine Grund- o. Körperpflege umfasst das Ankleiden, das Waschen von Teilbereichen des Körpers (Rücken- o. Oberkörper, Genitalien u. Gesäß) sowie die Mund- und Zahnpflege. Des Weiteren die Hilfestellung bei Ausscheidung, entweder im Bett oder als Begleitung zum WC. Auch die Katheterpflege fällt in diese letztere Gruppe. Ein weiterer wichtiger Teil der Grundverrichtung ist die Ernährung. Hierzu gehört die verzehrfertige Vorbereitung der Speisen, die Bereitstellung von Getränken und ggf. das Eingeben der Nahrung sowie Flüssigkeit.
Die große Grundpflege umfasst alle Punkte der kleinen Körperpflege und garantiert zusätzlich die Reinigung und Pflege des gesamten Körpers, entweder am Waschbecken oder in der Dusche bzw. Badewanne. Hier ist auch die Haarwäsche und Trocknung mit inbegriffen. Eine weitere Unterkategorie der Grundpflege ist die Pflege im Bett.
Wenn nur die Leistungen der Grundpflege, regelmäßig wiederkehrende Handlungen, bei hilfsbedürftigen Menschen erbracht werden, gehören diese zum Elften Sozialgesetzbuch und werden generell anteilig von den gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen übernommen. Der benötigte Aufwand ist auch bei der Einstufung eines Pflegegrades von besonderer Bedeutung. Werden zusätzlich zu der Grundpflege die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und hauswirtschaftlichen Versorgung beansprucht, zählt dies zu einer häuslichen Krankenpflege nach dem Fünften Sozialgesetzbuch. Diese muss von einem Arzt verschrieben werden. Es ist nicht möglich sie eigenständig zu beantragen.