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Grundpflege

Unterstützung der alltäglichen Grundbedürfnisse

Pflegebedürftige Menschen: Die Bedeutung und Bestandteile der Grundpflege

Die Grundpflege ist eine dauerhafte oder vorübergehende pflegerische Versorgung eines Menschen und umfasst alle Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu gehören unter anderem, dass Beherrschen von Kommunikation und Bewegung, das Erhalten von vitalen Funktionen, sich zu pflegen sowie Essen und Trinken zu können. Auch das Vorbeugen häufig auftretender Komplikationen, bei der Versorgung von alten bzw. pflegebedürftigen Menschen, wie die Sturz-, Dekubitus- oder Intertrigoprophylaxe sind ein wesentlicher Teil der Grundpflege.

Die Leistungen der Grundpflege besteht immer aus einer Handlungskette von Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung und kann, je nach Aufwand, in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. 

  1. Körperpflege
    • Mundhygiene
    • Haarpflege & Gesicht
    • Waschen
    • Haut- und Nagelpflege
    • Stuhlgang
  2. Ernährung
    • Vorbereitung der täglichen Mahlzeiten
    • Unterstützung bei deren Aufnahme
  3. Mobilität
    • Hilfe bei der Bewegung im eigenen Wohnraum
  4. Vorbeugung
    • Vorbeugung von Folgeerkrankungen wie z.B. Verdauungsprobleme, Lungenentzündung oder Hauterkrankungen vorzubeugen
  5. Förderung von Eigenständigkeit
    • Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit
    • Gedächtnistraining und Sprechübungen
Die Grundpflege kann ich folgenden Einrichtungen stattfinden:
  • Häusliche oder ambulante Pflege
  • Teilstationäre Pflege
  • Vollstationäre Pflege
In der Regel übernimmt die Pflegekasse die kosten. Wenn aber die Plfege von einem Arzt verordnet wird und es in die Kategorie häuslicher Plfege fällt kann es sein, dass die kosten auch von der Krankenkasse getragen werden. Z.b. wäre dies der Fall wenn die Pflegebedürftigkeit vorübergehend durch einen Unfall oder Krankheit ausgelöst wurde. Grundvoraussetzung für die Übernahme der kosten ist eine Pflegestufe von 1 bis 5.